Wussten Sie?
Dass von den Gemeinde-Unfall-Verbänden (GUV) und laut DIN/EN bei versetzbaren Toren Verankerungen vorgeschrieben sind?
Bei einem Jugendtor 5 x 2 m mit einer Auslage (hintere, untere Tiefe des Tores) von 1,0 m sind 200 kg Kontergewicht erforderlich, um die Standfestigkeit von 1100 N nach DIN/EN abzusichern! Um versetzbare Tore zu verankern, empfehlen wir Bodenhülsen mit entsprechendem Adapter oder flexibel einsetzbare Einzelgewichte, Gewichtsrollen, Erd- oder Spannanker.